Das Honorar für die ca. 1 bis 1,5 Stunden dauernde Erhebung der Anamnese, Erstuntersuchung und Beratung beträgt 126 €.
Das Honorar für die Behandlung von 50 Minuten beträgt 81 €. Gesonderter Aufwand wird extra berechnet.
Bezahlt wird direkt im Anschluß an die Behandlung und ausschließlich bargeldlos mit allen gängigen Karten. Sie erhalten eine Rechnung / Quittung.
Rechnungen richten sich im Allgemeinen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung.
Jeder Termin ist für Sie persönlich reserviert und kann nicht kurzfristig ersatzweise vergeben werden.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher per Email abgesagt wurden, müssen deshalb mit dem vollständigen Honorar schriftlich in Rechnung gestellt werden.
Private Krankenkassen erstatten die meisten Leistungen dieser Rechnungen, sofern dies mit Ihrer Versicherung vereinbart wurde. Schauen Sie doch einfach in Ihren Versicherungsvertrag oder fragen bei der Hotline Ihrer Versicherung nach. Allgemeine Informationen zum Thema Kostenerstattungen finden Sie hier.
Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen, die die Leistung übernimmt.
Unter Umständen können Heilpraktikerrechnungen als außerordentliche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden - bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.